Kundendienst
Home Kundendienst Allgemeine Geschäftsbedingungen
Falco GmbH – 40549 Düsseldorf
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen als diese, erkennt Falco GmbH nur an, wenn von uns - abweichende Passagen - schriftlich bestätigt werden. Falco GmbH-Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
Von Falco GmbH herausgegebene Prospekte, Zeichnungen usw. und darin enthaltene Daten wie z. B. über Qualität, Maße, Beschaffenheit und Leistungen sind nur insoweit maßgeblich, als sie nicht durch erforderliche, technische Änderungen abweichen. Für den Auftragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Ergänzungen Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
Falco GmbH tätigt Geschäfte nur mit Gewerbebetrieben (Kaufleuten) und Behörden – ausdrücklich nicht mit Endverbrauchern.
Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer. Ausgenommen hiervon sind Inseln bzw. Orte, die mit einem 20to.-LKW nicht problemlos erreichbar sind.
Zahlung
Falco GmbH-Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen, nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur restlosen Bezahlung fällig. Montagerechnungen und Rechnungen für Dienstleistungen sind nicht skontierbar.
Bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung mit weiterer Fristsetzung bedarf. Verzugsschäden, wie Inkasso-Kosten und bankübliche Zinsen gehen dann zu seinen Lasten.
Bei negativem Bonitätsbescheid Ist Falco GmbH berechtigt Vorkasse oder die Abwicklung Zug um Zug zu verlangen.
Bietet der Auftraggeber keine bankgesicherte Zahlung an, so ist Falco GmbH berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von den Verträgen, soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, zurückzutreten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Ist er nicht Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Absicherung des Warenkredits kann Faloc GmbH eine uneingeschränkte Bankbürgschaft oder Drittel-Zahlungen: (1/3 bei Bestellung – 1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft – Rest sofort nach Warenerhalt) verlangen.
Lieferzeit
Lieferfristen und –Termine von Falco GmbH gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch erst nach technischer und kaufmännischer Klarheit. Im Übrigen verstehen sich diese mit Verlassen der Ware ab Versandort.
Befindet Falco GmbH nachweislich in Verzug, so ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigt Falco GmbH, die Lieferung um die der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, vor allem, wenn dieses Ereignis bei einem Vor-lieferanten auftritt.
Versand und Gefahrenübergang
Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Verwendungsstelle, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Die Lieferung "frei Verwendungsstelle" hat zur Voraussetzung, dass die Anfahrt mit einem 20to. LKW problemlos möglich ist. Für unverzügliche und sachgemäße Entladung ist der Empfänger verantwortlich. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber, unbeschadet seiner Rechte, entgegenzunehmen
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung entsprechender Forderungen Eigentum von Falco GmbH. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist Falco GmbH berechtigt, wegen der gesicherten Forderungen die Herausgabe der Vorbehaltswaren zu verlangen und uns aus diesen im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch freihändigen Verkauf zu befriedigen. Die Kosten hierfür fallen dem Auftraggeber zur Last.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Liefergegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber Falco GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Weiterverkauf oder die auf anderen Rechtsgründen beruhende Überlassung, auch bei verändertem Zustand, dem Auftraggeber nur im normalen Geschäftsgang erlaubt. Allerdings nur mit der Maßgabe, dass die Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung der Vorbehaltsware als abgetreten gelten, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf.
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Auftraggebers an dem vermischten Gegenstand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, gebt Falco GmbH auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl der Falco GmbH frei.
Haftung für Mängel
Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leistet Falco GmbH nach den folgenden Vorschriften Gewähr: - diese Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten – bei organischen Baustoffen nach 12 Monaten.
Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes von Falco GmbH.
Mängel müssen uns vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich angezeigt werden, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware. Ferner sind erkennbare Mängel auf dem Frachtbrief des Spediteurs bei Empfang der Ware zu vermerken.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Eingang der Ware schriftlich an Falco GmbH zu rügen. Gibt der Auftraggeber Falco GmbH keine Möglichkeit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er uns insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
Bei berechtigter, fristgemäßer und von Falco GmbH anerkannter Mängelrüge hat Falco GmbH die Wahl, die entsprechende Ware oder Teile hiervon, zurückzunehmen und an ihrer Stelle Ersatz zu liefern oder mangelhafte Teile nachzubessern. Stattdessen kann Falco GmbH auch den Minderwert ersetzen. Kommt Falco GmbHder Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Gewährleistungspflichtige Mängel darf der Auftraggeber nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung selbst beseitigen. Falco GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen Teil des Vertrages nicht oder teilweise nicht erfüllt hat. Für Mangelfolgeschäden insbesondere für etwaige Schadensersatzansprüche aus einem Mangel kann Falco GmbH keine Haftung übernehmen. Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Ablehnung des Anspruchs durch uns.
Rücktritt
Auftragsstornierung ist - soweit überhaupt möglich - mit Kosten verbunden – (mindestens 20% des Auftragswertes) - gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für beide Seiten ist der Ort des Herstellers - Gerichtsstand ist 49001 Osnabrück.